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Finanzielle Zuschüsse
Die Treppenlifte können mitfinanziert werden
durch: Berufsgenossenschaften, Integrationsämter
oder Landschafts-
verbände. Die Pflegeversicherung gewährt
finanzielle Zuschüsse zur Verbesserung des
individuellen Wohnumfeldes.
Die Zuständigkeit gliedert sich nach den
Gründen für den Bedarf des Treppenliftes.
Bei einem Arbeitsunfall müssen Sie sich an
Ihre Berufsgenossenschaft wenden. Kontaktadressen
finden Sie hier: www.hvbg.de
Liegt bereits eine Einstufung in der Pflegeversicherung
vor, obliegt die Zuständigkeit den Krankenkassen.
Die maximale Mitfinanzierung liegt bei 2557€.
Weitere Auskünfte zu Fördermitteln und
Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie unter
www.nullbarriere.de
Selbstverständlich helfen unsere Kundenbetreuer
Ihnen auch gerne weiter.
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