Finanzielle Zuschüsse

Die Treppenlifte können mitfinanziert werden durch: Berufsgenossenschaften, Integrationsämter oder Landschafts-
verbände. Die Pflegeversicherung gewährt finanzielle Zuschüsse zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes.
Die Zuständigkeit gliedert sich nach den Gründen für den Bedarf des Treppenliftes. Bei einem Arbeitsunfall müssen Sie sich an Ihre Berufsgenossenschaft wenden. Kontaktadressen finden Sie hier: www.hvbg.de
Liegt bereits eine Einstufung in der Pflegeversicherung vor, obliegt die Zuständigkeit den Krankenkassen. Die maximale Mitfinanzierung liegt bei 2557€.
Weitere Auskünfte zu Fördermitteln und Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie unter www.nullbarriere.de

Selbstverständlich helfen unsere Kundenbetreuer Ihnen auch gerne weiter.